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UrhG � 125 Schutz des aus�benden K�nstlers

UrhG � 125 Schutz des aus�benden K�nstlers

[ Auszug: (1) Den nach den �� 73 bis 83 gew�hrten Schutz genie�en deutsche Staatsangeh�rige f�r alle ihre Darbietungen, gleichviel, wo diese stattfinden. � 120 Abs. 2 i ... ]